Erzeugerabfüllung bedeutet: Der Betrieb, der den Wein abgefüllt hat, hat auch die Trauben selbst angebaut und zu Wein verarbeitet. Die Gutsabfüllung ist eine strengere Form davon. Zusätzlich muss der Betrieb seine Weinberge seit mindestens dem 1. Januar des Erntejahres bewirtschaften, und der Verantwortliche im Keller muss eine önologische Ausbildung haben. Steht dagegen "Abgefüllt durch" auf dem Etikett, kann der Wein auch aus zugekauften Trauben oder zugekauftem Wein stammen.
Die drei Angaben im Überblick
| Angabe | Trauben | Wein gemacht und abgefüllt |
|---|---|---|
| Gutsabfüllung | alle aus eigenen Weinbergen, bewirtschaftet seit mindestens 1. Januar des Erntejahres | im eigenen Betrieb, unter önologisch ausgebildeter Leitung |
| Erzeugerabfüllung | selbst erzeugt, bei Genossenschaften von den Mitgliedern | im eigenen Betrieb |
| Abgefüllt durch | auch zugekauft möglich | der genannte Betrieb hat abgefüllt |
Auf deutschen Weinen muss immer stehen, wer den Wein abgefüllt hat. Die Begriffe Erzeugerabfüllung und Gutsabfüllung sind freiwillig. Wer sie verwendet, muss aber die Bedingungen des Weinrechts erfüllen.
Was ist eine Erzeugerabfüllung?
Bei einer Erzeugerabfüllung liegt der ganze Weg vom Weinberg bis in die Flasche in einer Hand. Der Betrieb hat die Trauben selbst angebaut und geerntet, im eigenen Keller zu Wein ausgebaut und selbst abgefüllt.
Auch Winzergenossenschaften dürfen den Begriff verwenden. Hier bauen die Mitglieder die Trauben an, die Genossenschaft keltert, baut aus und füllt ab. Genossenschaft und Mitglieder gelten dabei zusammen als ein Erzeuger.
Was die Erzeugerabfüllung nicht erlaubt: Trauben oder Wein von fremden Betrieben zuzukaufen. Ein Betrieb, der zukauft, darf auf diesen Weinen nur angeben, wer abgefüllt hat.
Was ist eine Gutsabfüllung?
Die Gutsabfüllung ist die strengste dieser Angaben. Sie baut auf der Erzeugerabfüllung auf und stellt nach der deutschen Weinverordnung zusätzliche Bedingungen:
- Alle Trauben stammen aus Weinbergen des abfüllenden Betriebs.
- Der Betrieb bewirtschaftet diese Weinberge seit mindestens dem 1. Januar des Erntejahres.
- Der Betriebsleiter oder der Kellermeister hat eine önologische Ausbildung.
- Der Betrieb führt eine Buchführung nach den steuerrechtlichen Vorgaben.
Für verwandte Angaben wie Schlossabfüllung oder Domänenabfüllung gelten vergleichbar strenge Bedingungen.
Ist eine Gutsabfüllung besser?
Nicht automatisch. Die Angabe beschreibt, wer den Wein gemacht hat, nicht wie er schmeckt. Eine Gutsabfüllung garantiert dir einen Wein aus einer Hand, vom eigenen Weinberg bis in die Flasche, und eine fachlich ausgebildete Leitung im Keller. Über die Qualität im Glas entscheiden aber Lage, Jahrgang und die Arbeit im Weinberg und im Keller.
Viele sehr gute Weine sind Erzeugerabfüllungen, auch von Genossenschaften. Und auch Weingüter, die zu Recht Gutsabfüllung schreiben dürfen, verzichten manchmal darauf und nennen nur ihren Namen.
Wichtig ist der Unterschied vor allem, wenn du wissen willst, woher die Trauben kommen. Bei "Abgefüllt durch" ist das offen, bei Erzeugerabfüllung und Gutsabfüllung stammen sie vom Betrieb selbst.
So findest du die Angabe auf dem Etikett
Die Angabe zur Abfüllung steht meist auf dem Rückenetikett, zusammen mit Name und Ort des Betriebs. Weitere Pflichtangaben auf einem Weinetikett sind unter anderem die Herkunft, der Alkoholgehalt, die Füllmenge und der Hinweis auf Sulfite. Was dieser Hinweis bedeutet, erklärt der Beitrag Enthält Sulfite.
Bei Weinen aus anderen Ländern gibt es vergleichbare Angaben in der jeweiligen Sprache, zum Beispiel "mis en bouteille au domaine" oder "au château" in Frankreich. Sie folgen den Regeln des jeweiligen Landes.
Häufige Fragen zu Gutsabfüllung und Erzeugerabfüllung
Die Antworten auf die Fragen, die uns zu den Angaben auf dem Etikett am häufigsten erreichen.
Der Betrieb hat die Trauben selbst angebaut, zu Wein verarbeitet und abgefüllt. Bei Genossenschaften stammen die Trauben von den Mitgliedern.
Die Gutsabfüllung ist strenger. Alle Trauben müssen aus eigenen Weinbergen stammen, die der Betrieb seit mindestens dem 1. Januar des Erntejahres bewirtschaftet, und die Leitung im Keller muss önologisch ausgebildet sein.
Nein. Wer Trauben oder Wein zukauft, darf auf diesen Weinen nur angeben, wer abgefüllt hat, etwa mit "Abgefüllt durch".
Sie garantiert einen Wein aus einer Hand und eine ausgebildete Leitung im Keller. Wie gut der Wein schmeckt, sagt die Angabe aber nicht.
Der genannte Betrieb hat den Wein abgefüllt. Die Trauben oder der Wein können auch von anderen Betrieben zugekauft sein.
Weine aus einer Hand probieren
Wie ein Wein die Handschrift seines Weinguts trägt, schmeckst du am besten im Vergleich. In unseren Tastings probierst du Weine verschiedener Betriebe nebeneinander.

