Betriebsfeier und Steuer: Was 2026 für den Freibetrag von 110 € gilt

Weihnachtsfeier, Sommerfest oder Teamevent: Bis zu 110 € pro Mitarbeiter dürfen Sie für eine Betriebsveranstaltung ausgeben, ohne dass Lohnsteuer anfällt. Hier lesen Sie, was dazuzählt, was sich 2026 geändert hat und wie Sie mit einem Beispiel rechnen.

Stand: Oktober 2026

Auf einen Blick

  • 110 € je teilnehmendem Mitarbeiter und Veranstaltung, einschließlich Umsatzsteuer
  • Für höchstens zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr
  • Die Feier muss allen Beschäftigten des Betriebs oder eines Betriebsteils offenstehen
  • Kosten für Begleitpersonen werden dem Mitarbeiter zugerechnet
  • Neu seit 2026: Auch die Pauschalsteuer von 25 % gibt es nur noch für Feiern, die allen offenstehen

Was als Betriebsveranstaltung gilt

Eine Betriebsveranstaltung ist eine Feier auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter: die Weihnachtsfeier, das Sommerfest, der Betriebsausflug, das Firmenjubiläum oder ein Teamevent.

Entscheidend ist der Kreis der Eingeladenen. Die Teilnahme muss allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offenstehen, zum Beispiel der ganzen Firma oder einer ganzen Abteilung (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG). Eine Feier nur für ausgewählte Personen, etwa nur für die Führungskräfte, fällt nicht unter den Freibetrag.

Was zu den 110 € zählt

Zu den 110 € zählen alle Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Feier, und zwar einschließlich Umsatzsteuer. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Speisen und Getränke
  • Raummiete und Ausstattung
  • Musik, Programm und Dienstleister, also auch eine mobile Bar oder ein moderiertes Tasting
  • Deko, Personal und Auf- und Abbau

Die Gesamtkosten werden auf die Teilnehmenden verteilt. Bringt ein Mitarbeiter eine Begleitperson mit, wird deren Anteil ihm zugerechnet. Was über 110 € hinausgeht, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn – aber nur der übersteigende Teil, denn die 110 € sind ein Freibetrag.

Begünstigt sind höchstens zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr.

Neu seit 2026: Pauschalsteuer nur noch bei offener Feier

Liegen die Kosten über 110 € pro Person, kann der Arbeitgeber den übersteigenden Teil mit 25 % pauschal versteuern; die Steuer trägt dann der Arbeitgeber (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG).

Der Bundesfinanzhof hatte diese Pauschalsteuer 2024 auch für Feiern mit ausgewähltem Teilnehmerkreis zugelassen (Az. VI R 5/22). Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Gesetzgeber das für Veranstaltungen ab 2026 korrigiert: Die Pauschalsteuer für Betriebsveranstaltungen gibt es nur noch, wenn die Teilnahme allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht.

Für Ihre Planung heißt das: Laden Sie den ganzen Betrieb oder die ganze Abteilung ein. Dann gilt der Freibetrag, und für einen Betrag darüber bleibt die Pauschalsteuer möglich.

Rechenbeispiel: Weihnachtsfeier mit mobiler Bar

Eine Firma in Frankfurt feiert mit 80 Mitarbeitenden. Wir stellen eine mobile Bar mit Barkeeper für vier Stunden. Unser Beispielpreis dafür liegt bei 3.590 € netto.

Kosten pro Person für die Bar (Beispiel Frankfurt, 80 Gäste, 4 Stunden)
Mobile Bar, netto3.590,00 €
Umsatzsteuer 19 %682,10 €
Bar, brutto4.272,10 €
Geteilt durch 80 Teilnehmende53,40 €
Freibetrag pro Person110,00 €
Bleiben pro Person für Essen, Raum und Musik56,60 €

Mit 56,60 € pro Person, zusammen 4.528 €, lassen sich Essen und Raum in vielen Fällen noch innerhalb des Freibetrags planen.

Bei unserer Premium-Auswahl für dieselbe Feier, 7.410 € netto, liegt allein die Bar bei 110,22 € pro Person. Dann ist der Freibetrag schon ausgeschöpft, und alles Weitere wäre steuerpflichtig oder pauschal zu versteuern. Deshalb lohnt es sich, die Getränke und den Rest der Feier zusammen zu rechnen.

Begleitpersonen verändern die Rechnung: Kommt ein Mitarbeiter mit Partnerin und kostet die Feier 80 € pro Kopf, werden ihm 160 € zugerechnet. Davon sind 50 € steuerpflichtig.

Kunden und Geschäftspartner

Der Freibetrag gilt für Ihre Mitarbeitenden und deren Begleitpersonen. Laden Sie zusätzlich Kunden oder Geschäftspartner ein, gelten für diese Gäste andere Regeln. Das betrifft zum Beispiel ein Kundenevent oder den Empfang am Messestand. Klären Sie das am besten vorher mit Ihrer Steuerberatung.

Checkliste für Ihre Feier

  • Den ganzen Betrieb oder die ganze Abteilung einladen und die Einladung aufbewahren.
  • Mitzählen, die wievielte Betriebsveranstaltung im Jahr es ist: höchstens zwei sind begünstigt.
  • Alle Kosten brutto sammeln: Getränke, Essen, Raum, Musik, Dienstleister.
  • Eine Teilnehmerliste führen und Begleitpersonen vermerken.
  • Pro Kopf rechnen: Gesamtkosten geteilt durch die Teilnehmenden.

Eine Pauschale macht die Rechnung einfacher: Bei uns erhalten Sie einen Gesamtpreis für die vereinbarte Gästezahl – mit Getränken, Gläsern, Personal und Anfahrt.

Häufige Fragen zur Betriebsfeier

Ein Freibetrag. Liegen die Kosten darüber, ist nur der Teil über 110 € steuerpflichtig, nicht der ganze Betrag.

Ja. Maßgeblich sind die Kosten einschließlich Umsatzsteuer.

Bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr. Für jede weitere Feier gilt der Freibetrag nicht.

Ja, wenn alle Angehörigen dieser Abteilung eingeladen sind. Die Feier muss allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offenstehen.

Sie ist keine begünstigte Betriebsveranstaltung im Sinne des Freibetrags. Seit 2026 ist für solche Feiern auch die Pauschalsteuer für Betriebsveranstaltungen nicht mehr möglich.

Sie werden dem Mitarbeiter zugerechnet, den sie begleiten. Bei 80 € pro Kopf zählen für einen Mitarbeiter mit Begleitung also 160 €.

Ihre Feier mit Getränken von uns

Wir bringen Bar, Tasting oder Sektempfang zu Ihrer Feier – deutschlandweit und mit einem Pauschalpreis, der die Rechnung pro Kopf einfach macht.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Klären Sie Ihren Einzelfall bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Quellen: § 19 EStG und § 40 EStG (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026).