Weihnachtsfeier, Sommerfest oder Teamevent: Bis zu 110 € pro Mitarbeiter dürfen Sie für eine Betriebsveranstaltung ausgeben, ohne dass Lohnsteuer anfällt. Hier lesen Sie, was dazuzählt, was sich 2026 geändert hat und wie Sie mit einem Beispiel rechnen.
Stand: Oktober 2026
Eine Betriebsveranstaltung ist eine Feier auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter: die Weihnachtsfeier, das Sommerfest, der Betriebsausflug, das Firmenjubiläum oder ein Teamevent.
Entscheidend ist der Kreis der Eingeladenen. Die Teilnahme muss allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offenstehen, zum Beispiel der ganzen Firma oder einer ganzen Abteilung (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG). Eine Feier nur für ausgewählte Personen, etwa nur für die Führungskräfte, fällt nicht unter den Freibetrag.
Zu den 110 € zählen alle Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Feier, und zwar einschließlich Umsatzsteuer. Dazu gehören zum Beispiel:
Die Gesamtkosten werden auf die Teilnehmenden verteilt. Bringt ein Mitarbeiter eine Begleitperson mit, wird deren Anteil ihm zugerechnet. Was über 110 € hinausgeht, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn – aber nur der übersteigende Teil, denn die 110 € sind ein Freibetrag.
Begünstigt sind höchstens zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr.
Liegen die Kosten über 110 € pro Person, kann der Arbeitgeber den übersteigenden Teil mit 25 % pauschal versteuern; die Steuer trägt dann der Arbeitgeber (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG).
Der Bundesfinanzhof hatte diese Pauschalsteuer 2024 auch für Feiern mit ausgewähltem Teilnehmerkreis zugelassen (Az. VI R 5/22). Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Gesetzgeber das für Veranstaltungen ab 2026 korrigiert: Die Pauschalsteuer für Betriebsveranstaltungen gibt es nur noch, wenn die Teilnahme allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht.
Für Ihre Planung heißt das: Laden Sie den ganzen Betrieb oder die ganze Abteilung ein. Dann gilt der Freibetrag, und für einen Betrag darüber bleibt die Pauschalsteuer möglich.
Eine Firma in Frankfurt feiert mit 80 Mitarbeitenden. Wir stellen eine mobile Bar mit Barkeeper für vier Stunden. Unser Beispielpreis dafür liegt bei 3.590 € netto.
| Mobile Bar, netto | 3.590,00 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 682,10 € |
| Bar, brutto | 4.272,10 € |
| Geteilt durch 80 Teilnehmende | 53,40 € |
| Freibetrag pro Person | 110,00 € |
| Bleiben pro Person für Essen, Raum und Musik | 56,60 € |
Mit 56,60 € pro Person, zusammen 4.528 €, lassen sich Essen und Raum in vielen Fällen noch innerhalb des Freibetrags planen.
Bei unserer Premium-Auswahl für dieselbe Feier, 7.410 € netto, liegt allein die Bar bei 110,22 € pro Person. Dann ist der Freibetrag schon ausgeschöpft, und alles Weitere wäre steuerpflichtig oder pauschal zu versteuern. Deshalb lohnt es sich, die Getränke und den Rest der Feier zusammen zu rechnen.
Begleitpersonen verändern die Rechnung: Kommt ein Mitarbeiter mit Partnerin und kostet die Feier 80 € pro Kopf, werden ihm 160 € zugerechnet. Davon sind 50 € steuerpflichtig.
Der Freibetrag gilt für Ihre Mitarbeitenden und deren Begleitpersonen. Laden Sie zusätzlich Kunden oder Geschäftspartner ein, gelten für diese Gäste andere Regeln. Das betrifft zum Beispiel ein Kundenevent oder den Empfang am Messestand. Klären Sie das am besten vorher mit Ihrer Steuerberatung.
Eine Pauschale macht die Rechnung einfacher: Bei uns erhalten Sie einen Gesamtpreis für die vereinbarte Gästezahl – mit Getränken, Gläsern, Personal und Anfahrt.
Ein Freibetrag. Liegen die Kosten darüber, ist nur der Teil über 110 € steuerpflichtig, nicht der ganze Betrag.
Ja. Maßgeblich sind die Kosten einschließlich Umsatzsteuer.
Bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr. Für jede weitere Feier gilt der Freibetrag nicht.
Ja, wenn alle Angehörigen dieser Abteilung eingeladen sind. Die Feier muss allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offenstehen.
Sie ist keine begünstigte Betriebsveranstaltung im Sinne des Freibetrags. Seit 2026 ist für solche Feiern auch die Pauschalsteuer für Betriebsveranstaltungen nicht mehr möglich.
Sie werden dem Mitarbeiter zugerechnet, den sie begleiten. Bei 80 € pro Kopf zählen für einen Mitarbeiter mit Begleitung also 160 €.
Wir bringen Bar, Tasting oder Sektempfang zu Ihrer Feier – deutschlandweit und mit einem Pauschalpreis, der die Rechnung pro Kopf einfach macht.