Schweizer Whisky – Herkunft und Regeln
Schweizer Whisky – Verband, Rechtsdefinition und Herkunftsregeln im Überblick.
In der Schweiz war das Brennen von Getreide bis zum 1. Juli 1999 verboten – erst danach entstand Schweizer Whisky. Als Nicht-EU-Land gilt eigenes Recht.
Schweizer Whisky auf einen Blick
- Rechtsrahmen
- Schweizer Lebensmittelrecht (Nicht-EU/EWR)
- Historie
- Getreidebrand bis 01.07.1999 verboten
- Erste Brennerei
- Whisky Castle / Hollen (ab 1999)
- Bekannt
- Säntis Malt (Bierfässer), Langatun
- Reifung
- an international übliche ≥3 Jahre angelehnt
Ein Verbot bis 1999
Bis zum 1. Juli 1999 war das Brennen von Brotgetreide in der Schweiz gesetzlich verboten – entsprechend gibt es Schweizer Whisky erst seit der Jahrtausendwende. Als Nicht-EU- und Nicht-EWR-Land folgt die Schweiz eigenem Lebensmittelrecht, nicht der EU-Verordnung.
Säntis, Langatun und Co.
Zu den bekanntesten Brennereien zählen Säntis Malt im Appenzell, das seinen Whisky in alten Bierfässern reift, und Langatun. Viele Häuser orientieren sich an den international üblichen mindestens drei Jahren Fassreifung.
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Häufige Fragen
Alles Wichtige zu Schweizer Whisky.
Seit wann gibt es Schweizer Whisky?
Erst seit 1999 – bis zum 1. Juli 1999 war das Brennen von Getreide in der Schweiz verboten.
Gilt in der Schweiz EU-Recht?
Nein. Als Nicht-EU-/EWR-Land hat die Schweiz eigenes Lebensmittelrecht.
Welche Brennereien sind bekannt?
Säntis Malt und Langatun; die erste war Whisky Castle in Hollen.
Was ist typisch?
Reifung in besonderen Fässern, etwa alten Bierfässern bei Säntis Malt.
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