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Erzeugerabfüllung

Erzeugerabfüllung ist ein Begriff des deutschen Weinrechts. Sie bedeutet, dass der Wein von dem Betrieb erzeugt und abgefüllt wurde, dessen Name auf dem Etikett steht. Die Trauben müssen nicht zwingend aus eigenen Weinbergen stammen; auch Winzergenossenschaften dürfen als Erzeugergemeinschaft so abfüllen.

Auch bekannt als: Erzeugerabgefüllt

Erzeugerabfüllung garantiert, dass Herstellung und Abfüllung eines Weins in einer Hand liegen: Der Betrieb, der auf dem Etikett genannt wird, hat den Wein selbst ausgebaut und gefüllt. Der Zwischenhandel bleibt außen vor.

Anders als bei der strengeren Gutsabfüllung müssen die Trauben nicht ausschließlich aus eigenen Weinbergen kommen. Ein Winzer darf auch Trauben von Kollegen aus der Region zukaufen und den Wein trotzdem als Erzeugerabfüllung kennzeichnen.

Auch Winzergenossenschaften dürfen den Begriff verwenden, weil ihre Mitglieder als Erzeugergemeinschaft gelten. Erzeugerabfüllung ist damit ein verlässliches, aber breiteres Herkunftssiegel als die enge Gutsabfüllung.

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