Whisky in der EU – die gemeinsame Rechtsbasis
Whisky in der EU – Verband, Rechtsdefinition und Herkunftsregeln im Überblick.
Neun der zwanzig Whiskynationen unserer Übersicht liegen in der EU. Für sie alle gilt zuerst eine gemeinsame Basis: die europäische Spirituosen-Verordnung (EU) 2019/787.
Whisky in der EU auf einen Blick
- Rechtsrahmen
- Verordnung (EU) 2019/787 (seit 25.05.2021)
- Verband
- spiritsEUROPE, Brüssel
- Reifung
- mind. 3 Jahre in Holzfässern bis 700 L
- Mindest-Alkohol
- 40 % vol; nur Zuckerkulör (E150) als Zusatz
- Geschützte Angaben
- u. a. Irish Whiskey, Whisky de Bretagne, Whisky d'Alsace
Die EU-Spirituosen-Verordnung
Seit dem 25. Mai 2021 regelt die Verordnung (EU) 2019/787 europaweit, was Whisky oder Whiskey heißen darf. Sie löste die ältere Verordnung 110/2008 ab und definiert die Kategorie einheitlich für alle Mitgliedstaaten – von Irland über Deutschland bis Frankreich.
Was die EU vorschreibt
Whisky muss aus Getreidemaische gebrannt, unter 94,8 % vol destilliert und mindestens drei Jahre in Holzfässern bis 700 Liter gereift werden. Der Mindestalkohol liegt bei 40 % vol; als einziger Zusatz ist Zuckerkulör (E150) zur Färbung erlaubt. Einzelne Länder ergänzen diese Basis um eigene geschützte geografische Angaben.
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Häufige Fragen
Alles Wichtige zu Whisky in der EU.
Gibt es EU-weit einheitliche Whisky-Regeln?
Ja – die Verordnung (EU) 2019/787 definiert Whisky für alle Mitgliedstaaten: mind. 3 Jahre Reifung, 40 % vol.
Wie lange muss EU-Whisky reifen?
Mindestens drei Jahre in Holzfässern mit höchstens 700 Litern Fassungsvermögen.
Welche Zusätze erlaubt die EU?
Nur Zuckerkulör (E150) zur Färbung – keine Aromen, keine Süßung.
Haben EU-Länder eigene Herkunftsangaben?
Ja, etwa Irish Whiskey, Whisky de Bretagne und Whisky d'Alsace.
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