Herkunft & Regeln

Whisky in der EU – die gemeinsame Rechtsbasis

Whisky in der EU
Herkunft & Regeln

Whisky in der EU – Verband, Rechtsdefinition und Herkunftsregeln im Überblick.

Neun der zwanzig Whiskynationen unserer Übersicht liegen in der EU. Für sie alle gilt zuerst eine gemeinsame Basis: die europäische Spirituosen-Verordnung (EU) 2019/787.

Whisky in der EU auf einen Blick

Rechtsrahmen
Verordnung (EU) 2019/787 (seit 25.05.2021)
Verband
spiritsEUROPE, Brüssel
Reifung
mind. 3 Jahre in Holzfässern bis 700 L
Mindest-Alkohol
40 % vol; nur Zuckerkulör (E150) als Zusatz
Geschützte Angaben
u. a. Irish Whiskey, Whisky de Bretagne, Whisky d'Alsace

Die EU-Spirituosen-Verordnung

Seit dem 25. Mai 2021 regelt die Verordnung (EU) 2019/787 europaweit, was Whisky oder Whiskey heißen darf. Sie löste die ältere Verordnung 110/2008 ab und definiert die Kategorie einheitlich für alle Mitgliedstaaten – von Irland über Deutschland bis Frankreich.

Was die EU vorschreibt

Whisky muss aus Getreidemaische gebrannt, unter 94,8 % vol destilliert und mindestens drei Jahre in Holzfässern bis 700 Liter gereift werden. Der Mindestalkohol liegt bei 40 % vol; als einziger Zusatz ist Zuckerkulör (E150) zur Färbung erlaubt. Einzelne Länder ergänzen diese Basis um eigene geschützte geografische Angaben.

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Häufige Fragen

Alles Wichtige zu Whisky in der EU.

Gibt es EU-weit einheitliche Whisky-Regeln?

Ja – die Verordnung (EU) 2019/787 definiert Whisky für alle Mitgliedstaaten: mind. 3 Jahre Reifung, 40 % vol.

Wie lange muss EU-Whisky reifen?

Mindestens drei Jahre in Holzfässern mit höchstens 700 Litern Fassungsvermögen.

Welche Zusätze erlaubt die EU?

Nur Zuckerkulör (E150) zur Färbung – keine Aromen, keine Süßung.

Haben EU-Länder eigene Herkunftsangaben?

Ja, etwa Irish Whiskey, Whisky de Bretagne und Whisky d'Alsace.

Branislav Jelcic, TIME2TASTE
Branislav Jelcic probiert sich für TIME2TASTE seit Jahren durch die Welt der Whiskys – alle Notizen aus eigener Verkostung.