Deutscher Whisky – die EU-Regeln und der Fall Glen Buchenbach
Deutscher Whisky – Verband, Rechtsdefinition und Herkunftsregeln im Überblick.
Deutschland hat keine eigene Whisky-Herkunftsangabe – es gilt die EU-Spirituosenverordnung. Trotzdem prägt der Schutz fremder Herkunftsnamen die deutsche Szene, wie der Fall „Glen Buchenbach“ zeigt.
Deutscher Whisky auf einen Blick
- Verband
- Verband Deutscher Whiskybrenner
- Rechtsrahmen
- EU-Verordnung 2019/787 (keine nationale g.A.)
- Reifung
- mind. 3 Jahre in Holzfässern ≤700 L (EU-Basis)
- Mindest-Alkohol
- 40 % vol
- Besonderheit
- „Schwäbischer Whisky“ ist kein geschützter Begriff
Die EU-Basis in Deutschland
Für deutschen Whisky gilt die EU-Spirituosenverordnung: Maische aus gemälztem Getreide, Destillation unter 94,8 Prozent, mindestens drei Jahre Reifung in Holzfässern bis 700 Liter, mindestens 40 Prozent. Eine eigene deutsche Herkunftsangabe gibt es nicht; die Brenner sind im Verband Deutscher Whiskybrenner organisiert.
Der Fall Glen Buchenbach
Bekannt wurde der Rechtsstreit um den schwäbischen „Glen Buchenbach“: Gerichte untersagten den Namen, weil „Glen“ eine unzulässige Anspielung auf die geschützte Angabe Scotch Whisky darstelle. Der Fall zeigt, dass Deutschland zwar keinen eigenen Herkunftsschutz hat, aber den fremder Länder achten muss.
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Häufige Fragen
Alles Wichtige zu Deutscher Whisky.
Gibt es eine deutsche Whisky-Herkunftsangabe?
Nein – für deutschen Whisky gilt die EU-Spirituosenverordnung 2019/787.
Was gilt nach EU-Recht?
Getreidemaische, Destillation unter 94,8 %, mind. 3 Jahre in Holz (≤700 L), min. 40 %.
Ist „Schwäbischer Whisky“ geschützt?
Nein – es ist nur eine Herkunftsbeschreibung, keine geschützte Angabe.
Was war der Fall Glen Buchenbach?
Ein Streit, in dem der Name „Glen“ für schwäbischen Whisky als unzulässige Anspielung auf Scotch untersagt wurde.
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