Beim Gemischten Satz stehen mehrere Rebsorten gemeinsam im Weingarten, werden gemeinsam gelesen und gemeinsam gekeltert – der Verschnitt passiert also im Weinberg, nicht im Keller. Der Wiener Gemischte Satz ist seit dem Jahrgang 2013 als DAC geschützt und darf höchstens 12,5 Prozent Alkohol haben.
Der Gemischte Satz ist keine Cuvée. Bei einer Cuvée werden fertige Weine nach dem Ausbau verschnitten. Beim Gemischten Satz stehen die Sorten gemeinsam im Weingarten, werden am selben Tag gelesen und gemeinsam vergoren. Der Verschnitt passiert also im Weinberg, nicht im Keller.
Das war früher überall üblich – als Risikostreuung: Fiel eine Sorte einem Frost oder einer Krankheit zum Opfer, trugen die anderen. Mit dem sortenreinen Ausbau verschwand die Methode fast überall. In Wien hat sie überlebt, weil sie zum Heurigen passte.
Seit dem Jahrgang 2013 ist der Wiener Gemischte Satz als DAC geschützt. Die Vorgaben sind streng: Der Weingarten muss tatsächlich gemischt bepflanzt und so im Kataster eingetragen sein, es muss ein Weißwein sein, und der Alkohol darf 12,5 Prozent nicht überschreiten. Erlaubt sind unter anderem Grüner Veltliner, Riesling, Weißburgunder und Chardonnay.