Die geschützte geografische Angabe, kurz g.g.A., ist die Herkunftskategorie der EU unterhalb der geschützten Ursprungsbezeichnung. Sie gilt für größere, weiter gefasste Gebiete mit lockereren Regeln: Mindestens ein Produktionsschritt muss aus der Region stammen. In Deutschland entspricht ihr die Kategorie Landwein.
Die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) ist die zweite Herkunftskategorie des EU-Weinrechts, angesiedelt unterhalb der strengeren geschützten Ursprungsbezeichnung. Sie bezieht sich auf größere, weiter gefasste Gebiete.
Die Regeln sind lockerer: Es genügt, dass mindestens ein Schritt der Erzeugung, etwa Anbau oder Verarbeitung, aus dem benannten Gebiet stammt. Auch bei Rebsorten und Ertrag sind die Vorgaben freier als bei der g.U.
In Deutschland entspricht der g.g.A. der Landwein. Die englische Abkürzung ist PGI, die französische IGP. Diese Kategorie erlaubt Winzern mehr Freiheit und liefert oft unkomplizierte, regionaltypische Weine zu moderatem Preis.
Siehe auch: IGT.