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Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Die geschützte Ursprungsbezeichnung, kurz g.U., ist die höchste Herkunftskategorie der EU für Wein. Alle Schritte von Anbau bis Erzeugung müssen aus dem klar abgegrenzten Gebiet stammen, mit strengen Regeln zu Rebsorten und Ertrag. In Deutschland entspricht ihr der Qualitäts- und Prädikatswein aus den anerkannten Anbaugebieten.

Auch bekannt als: g.U., PDO, AOP

Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) ist die anspruchsvollste Herkunftskategorie im EU-Weinrecht. Sie garantiert, dass ein Wein vollständig aus einem klar abgegrenzten Gebiet stammt: von den Trauben über die Kelterung bis zur Erzeugung.

Damit verbunden sind strenge Vorgaben zu zugelassenen Rebsorten, Höchsterträgen und Qualität. Die englische Abkürzung lautet PDO, die französische AOP, die eng mit der Appellation d'Origine Contrôlée verwandt ist.

In Deutschland entsprechen der g.U. die Qualitätsweine und Prädikatsweine aus den anerkannten Anbaugebieten. Steht ein solches Anbaugebiet zusammen mit dem Wort Qualitätswein auf dem Etikett, gilt das gleichwertig mit dem g.U.-Siegel.

Siehe auch: DO, DOCa, DOC, DOCG.

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