Time2Taste Lexikon


Landwein

Landwein ist die zweite Stufe der Weinpyramide, oberhalb des Tafelweins. Er stammt aus einer der geschützten geografischen Angaben und trägt deren regionalen Namen. Die Anforderungen sind höher als beim Tafelwein, aber lockerer als beim Qualitätswein, etwa bei zugelassenen Rebsorten und Ertrag.

Auch bekannt als: g.g.A., Vin de Pays, IGP-Wein

Der Landwein steht in der Qualitätspyramide eine Stufe über dem einfachen Tafelwein. Anders als dieser muss er aus einem festgelegten, größeren Gebiet stammen, das als geschützte geografische Angabe, kurz g.g.A., anerkannt ist.

Damit trägt ein Landwein bereits einen regionalen Namen auf dem Etikett. Die Vorgaben zu Rebsorten, Ertrag und Reife sind strenger als beim Tafelwein, aber freier als beim darüberstehenden Qualitätswein.

In Deutschland gibt es mehrere solcher Landwein-Gebiete. International entspricht der Landwein dem französischen Vin de Pays beziehungsweise der Kategorie IGP. Er bietet oft ein gutes Verhältnis von Preis und regionaler Typizität.

← Zurück zum Lexikon