Qualitätswein ist im deutschen Weingesetz die dritte von vier Güteklassen – über Deutschem Wein und Landwein, unter dem Prädikatswein. Seine Trauben müssen zu 100 Prozent aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen, ein Mindestmostgewicht erreichen und eine amtliche Prüfung mit Prüfnummer bestehen.
Die vier gesetzlichen Güteklassen steigen von Deutschem Wein (früher Tafelwein) über den Landwein und den Qualitätswein bis zum Prädikatswein. Der Qualitätswein – bis 2012 „Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete", kurz QbA – ist die mengenmäßig größte Gruppe und das Rückgrat des deutschen Weinmarkts. Er ist in allen Geschmacksrichtungen von trocken bis edelsüß erhältlich.
Konkret gefordert sind ein Mindestmostgewicht zwischen 50 und 72 Grad Öchsle je nach Anbaugebiet und Rebsorte sowie eine bestandene amtliche Qualitätsweinprüfung, deren Prüfnummer auf dem Etikett steht. Anders als beim Prädikatswein darf der Most vor der Gärung angereichert werden, um den Alkoholgehalt zu erhöhen.
Wichtig ist die Abgrenzung zweier Systeme, die oft verwechselt werden: Das Weingesetz ordnet nach der Reife der Trauben, das private VDP-System nach der Herkunft aus einer Lage. Beide schließen sich nicht aus. Ein Großes Gewächs etwa ist rechtlich meist selbst ein Qualitätswein trocken – der Begriff steht also nicht unter dem GG, sondern beschreibt eine andere Ebene.
Siehe auch: Süßreserve.
Siehe auch: Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.).