Die Geschmacksangaben auf dem Weinetikett — trocken, halbtrocken, lieblich und süß — sind EU-weit gesetzlich definiert und richten sich nach dem Restzucker im Wein, gemessen in Gramm pro Liter. Entscheidend ist dabei auch die Säure: Ein Wein mit viel Säure darf mehr Restzucker haben und trotzdem trocken heißen. Die beliebte Angabe feinherb ist dagegen rechtlich nicht geregelt.
Du stehst vor dem Weinregal, liest trocken, halbtrocken, feinherb — und fragst dich, was das genau heißt. Die gute Nachricht: Hinter den meisten dieser Begriffe steckt eine klare EU-Verordnung. Die überraschende: Ausgerechnet der beliebteste deutsche Begriff ist gar nicht geregelt.
Grundlage ist der Restzucker — der natürliche Traubenzucker, der nach der Gärung im Wein bleibt, angegeben in Gramm pro Liter (g/l). Grob gilt: Trocken bis 4 g/l, halbtrocken bis 12 g/l, lieblich bis 45 g/l, süß darüber. Doch hier kommt die entscheidende Feinheit, die kaum jemand kennt: Die Säure zählt mit. Ein Wein darf bis zu 9 g/l Restzucker haben und trotzdem trocken heißen — solange seine Säure höchstens 2 g/l darunter liegt. Der Grund ist sensorisch klug: Säure gleicht Süße aus. Ein Riesling mit 8 g/l Zucker und knackiger Säure schmeckt trockener als ein säurearmer Wein mit demselben Zuckerwert. Bei halbtrocken gilt dieselbe Logik: bis 18 g/l erlaubt, wenn die Säure entsprechend hoch ist.
Und dann ist da feinherb — der Liebling deutscher Etiketten. Anders als die vier offiziellen Stufen ist feinherb rechtlich nicht definiert; ein Gerichtsurteil erlaubte den Begriff 2003, ohne feste Grammgrenzen. In der Praxis liegt er meist zwischen halbtrocken und leicht lieblich (etwa 15 bis 25 g/l). Erfunden haben ihn Moselwinzer als sympathischere Alternative zum unbeliebten Wort halbtrocken. Übrigens: Beim Schaumwein gelten ganz andere Werte — dort enthält selbst trocken (Sec) noch spürbar Zucker, weil die Kohlensäure die Süße überdeckt.
Siehe auch: Aromarad, Umami.