Restzucker ist der Zucker, der nach der Gärung im Wein verbleibt, weil die Hefe ihn nicht vollständig zu Alkohol vergoren hat oder die Gärung gestoppt wurde. Er bestimmt, ob ein Wein trocken, halbtrocken, lieblich oder süß schmeckt. Auch mit Süßreserve lässt sich der Restzucker gezielt einstellen.
Restzucker ist der unvergorene Traubenzucker, der nach der Gärung im Wein bleibt. Er entsteht, wenn die Hefe den Zucker nicht vollständig in Alkohol umwandelt oder die Gärung gezielt gestoppt wird.
Der Restzucker entscheidet über die Geschmacksrichtung: von trocken, mit fast keinem Zucker, über halbtrocken und lieblich bis süß. Die genauen Grenzen sind gesetzlich festgelegt und hängen auch von der Säure des Weins ab.
Süße lässt sich auch nachträglich mit Süßreserve einstellen, also unvergorenem Traubenmost. Besonders viel Restzucker haben edelsüße Weine und der mit Dosage gesüßte Schaumwein.