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Schweizer Weinklassifikation (AOC)

Die Schweiz hat kein einheitliches nationales Weinrecht: Jeder Kanton legt seine eigene AOC (Appellation d'Origine Contrôlée) fest. Das System ist also dezentral — 26 Kantone, viele Regelwerke.

Auch bekannt als: AOC Schweiz, Appellation d'Origine Contrôlée, kantonale AOC

Anders als Frankreich oder Italien kennt die Schweiz keine zentrale, landesweite Appellationsbehörde. Der Weinbau ist Sache der Kantone, und jeder Kanton definiert seine eigene AOC mit eigenen Regeln zu Herkunft, Rebsorten, Höchsterträgen und Mindestreife. Genf war 1988 der erste Kanton mit einer eigenen AOC, die anderen zogen nach. Darunter liegen einfachere Kategorien wie Landwein und Tafelwein. Einige Kantone kennen zusätzlich eine Grand-Cru-Stufe für Spitzenlagen — im Wallis etwa für bestimmte Gemeinden, in der Waadt für Lagen wie Dézaley und Calamin. Dazu kommen geschützte Weinnamen mit eigener Definition wie Fendant (Walliser Chasselas), Dôle und Œil-de-Perdrix. Für den Käufer heißt das: Die Herkunftsangabe ist präzise, aber die Regeln variieren von Kanton zu Kanton — Schweizer Föderalismus im Weinglas.

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